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  Geltungsbereich und Ausnahmen
 

REACH hat einen sehr breiten Geltungsbereich, der alle Stoffe umfasst, die - entweder als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen – hergestellt, importiert als Zwischenprodukte eingesetzt oder auf den Markt gebracht werden.

Folgende Stoffe, die sich auf dem Markt befinden, sind nicht von REACH betroffen und sind von der Registrierung ausgenommen:

komplett ausgenommen von REACH sind:
von der Registrierung ausgenommen sind:
  • Stoffe unter 1 t/a
  • Abfall
  • Nicht isolierte Zwischenprodukte
  • Radioaktive Stoffe
  • Polymere (die Monomere und evtl. Additive müssen jedoch registriert werden)
  • Stoffe im Transit
  • Stoffe, die der Zollkontrolle unterliegen
  • Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse im Interesse der Landesverteidigung
  • Stoffe in der Human- oder Tiermedizin
  • Stoffe im Lebensmittel- oder Futtermittelbereich
  • Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe
  • Reimporte von bereits registrierten Stoffen
  • Stoffe, die im Rahmen des Recyclings zurück gewonnen werden (soweit der ursprüngliche Stoffe registriert ist)
  • Stoffe für produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung
  • Stoffe nach REACH Annex IV (z.B. Wasser, bestimmte Zucker, natürliche Öle, Fettsäuren)
  • Stoffe nach REACH Annex V (gewisse Reaktionsprodukte, Mineralien, Kohle, Rohöl, Erdgas)

 

 

 
 
 
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